Verfassungsfeind öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Gezielte Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung

 Verfassungsfeind öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Gezielte Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung

Personen oder Vereinigungen, deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, die in Art. 20 GG unveränderbar festgelegte freiheitlich-demokratische Grundordnung, in der alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, zu beseitigen, sind gefährlichste Demokratie- und Verfassungsfeinde. Noch schlimmer handelt indessen, wer die allseitige Erkenntnis- und Urteilsbildung des Volkes, die der demokratischen Willensbildung  zugrunde liegen muss, durch einseitige, verzerrte und unwahre Berichterstattung systematisch verhindert. Dann geht nicht mehr alle Kontrolle und Staatsgewalt vom Volke aus, sondern von einer politischen Kaste, die es mit Hilfe seiner Sender beherrscht.

Der Bürger hat gewöhnlich nicht die Zeit und die Möglichkeit, sich selbst die Erkenntnis aller außen- und innenpolitischen Fakten zu beschaffen, die für das Handeln der verantwortlichen Politiker und deren Beurteilung wesentlich sind. Jeder ist auf eine allseitige und wahrheitsgemäße Berichterstattung der Medien angewiesen, um sich ein Bild der wirklichen Verhältnisse machen zu können. Daher haben die Medien hier eine für das Funktionieren der Demokratie essenzielle Aufgabe.

Doch die Mainstreammedien und die sie fütternden Presseagenturen erfüllen diese Aufgabe nicht. Sie betreiben gezielt und systematisch eine einseitige Berichterstattung, welche die Politik des US-geführten Westens, der sie fördernden deutschen Regierung und der diese unterstützenden Altparteien propagandistisch in den Mittelpunkt stellt. Dabei werden wesentliche andere Aspekte und Hintergründe….

Diesen Beitrag können Sie hier weiterlesen.

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert